Ministerialentwurf 22. 6. 2001, 246/ME d. BlgNR XXI. GP
Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten
Nach der derzeit geltenden Rechtslage können insbesondere Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen und daher niedrigeren Pensionskassenbeiträgen aufgrund der Beschränkung der Arbeitnehmerbeitragsleistung mit der Höhe der Beitragsleistung des Arbeitgebers bei Pensionskassenzusagen nach § 3 Abs 4 BPG die Prämienbegünstigung für Arbeitnehmerbeiträge zur privaten Pensionsvorsorge bis zu 1000,- Euro nach § 108a EStG unter Umständen nicht voll ausschöpfen.