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Bgld. TourismusG, Art 6 MRK

ARD 5238/31/2001 Heft 5238 v. 14.8.2001

( Bgld. TourismusG, Art 6 MRK ) Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof ist alleine unter dem Aspekt des Art 6 Menschenrechtskonvention nicht erforderlich, da Abgabenangelegenheiten (hier: nach dem Burgenländischen Tourismusgesetz 1992) nicht „civil rights“ betreffen. VwGH 26.06.2000, 96/17/0367. (Beschwerde abgewiesen)

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