( § 29, § 35 Abs 3 Stmk. TourismusG ) Das Nichtvorliegen einer Beitragsgruppenordnung zur Berechnung der Interessentenbeiträge während eines Teiles des Bemessungszeitraumes hindert das Entstehen der Abgabenschuld in diesem Teilzeitraum, geht es doch bei der Einordnung der Tätigkeiten in die Berufsgruppen um ein wesentliches Merkmal der Abgabenpflicht. Das Fehlen der Beitragsgruppenordnung ist hinsichtlich der Aliquotierung den Fällen gleichzuhalten, in denen während des Beitragsjahres eine Änderung der Einstufung in die jeweiligen Beitragsgruppen erfolgt ist. VwGH 18.09.2000, 95/17/0488. (Bescheid aufgehoben)