( § 9b Stmk. NFWAG ) Eine pauschalierte Fremdenverkehrsabgabe auf Ferienwohnungen muss mit Abgaben auf Nächtigungen in Beherbergungsbetrieben in angemessener Relation stehen und den Nächtigungen in Ferienwohnungen nach der Lebenserfahrung entsprechen. Die Nächtigungen in Ferienwohnungen bei einer Durchschnittsbetrachtung etwa viermal höher zu belasten als die Nächtigungen in Beherbergungsbetrieben ist daher unsachlich.
VfGH 09.10.2000, G 86/00 V-61/00