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§ 4 Abs 7, § 12a AuslBG

ARD 5237/23/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

( § 4 Abs 7, § 12a AuslBG ) Vor dem 1. 1. 1999 nach Sonderbestimmungen ausgestellte Berechtigungen bzw. Nachweise über Rechte türkischer Staatsangehöriger - wie Berechtigungen nach dem AuslBG - sind, wie den Gesetzesmaterialien zu BGBl I 1999/78 (689 BlgNR XX.GP, ARD 4844/11/97) und der Übergangsregelung des § 32 Abs2 AuslBG zu entnehmen ist, unverändert auf die Höchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern anzurechnen. VwGH 31.01.2001, 98/09/0142. (Beschwerde abgewiesen)

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