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Ermittlungspflichten der Behörde bei verbotener Ausländerbeschäftigung

ARD 5237/22/2001 Heft 5237 v. 10.8.2001

( § 2 Abs 4, § 28 AuslBG ) Unterlässt die Behörde bei Bestrafung eines Geschäftsführers wegen bewilligungsloser Beschäftigung von weiteren ausländischen „Gesellschafter-Geschäftsführern“ und von aushilfsweise oder probeweise beschäftigten Ausländern ausreichende Ermittlungen anzustellen und Feststellungen zu treffen, die die Subsumierung des festgestellten Sachverhaltes unter § 2 Abs 2 AuslBG zulassen, obwohl von der Anzahl der erwiesenermaßen beschäftigten Ausländer das Strafausmaß abhängig ist, ist der Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften rechtswidrig.

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