Durch einen Erlass des BMWA zur Niederlassungsverordnung 2001 über die Zulassung ausländischer Schlüsselkräfte, BGBl II 2001/96, ARD 5197/3/2001, darf jeder Fußballverein der österreichischen max.Bundesliga in der Spielsaison 2001/02 bis zu 7 Berufsspieler (bisher 5) aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beschäftigen, wenn durch ein Gutachten des BM f. öffentliche Leistung und Sport in jedem Einzelfall ein besonders sportpolitisches Interesse an der Beschäftigung dieser Spieler festgestellt wird. Erst nach Vorliegen einer positiven Stellungnahme kann das Arbeitsmarktservice eine Beschäftigungsbewilligung erteilen. (Pressemitteilung des BMWA v. 5. 7. 2001)