( § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 EStG ) Legt ein Rechtsanwalt die Strecke Wohnung - Kanzlei und retour nicht nur in der Früh bzw. am Abend, sondern auch an rund 200 Tagen im Jahr um die Mittagszeit mit dem Pkw zurück, ist hinsichtlich dieser Strecke zur Mittagszeit eine betriebliche Veranlassung nicht erkennbar, so dass eine Schätzung der Privatnutzung mit 20% unbedenklich ist. VwGH 30.05.2001, 95/13/0292. (Beschwerde abgewiesen)