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§ 18 Abs 4 Z 2 lit b, § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988

ARD 5236/28/2001 Heft 5236 v. 7.8.2001

( § 18 Abs 4 Z 2 lit b, § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 ) Die als Sonderausgaben abgesetzten Beträge sind auch dann nachzuversteuern, wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG (Beträge zur Errichtung von Eigenheimen) nicht gegeben sind. Ausgaben zum Erwerb von Grundstücken sind nachzuversteuern, wenn nicht innerhalb von 5 Jahren Maßnahmen gesetzt werden, aus denen die Verwendung des Grundstücks zur Errichtung eines Eigenheimes erkennbar ist.

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