( § 253 ASVG ) Der Bezieher einer Alterspension hat keinen Anspruch auf eine weitere gesetzliche Alterspension. LG Korneuburg 03.05.1999, 34 Cgs 6/99. (ZAS Jud. 2/2001)
( § 253 ASVG ) Der Bezieher einer Alterspension hat keinen Anspruch auf eine weitere gesetzliche Alterspension. LG Korneuburg 03.05.1999, 34 Cgs 6/99. (ZAS Jud. 2/2001)