( § 9 BAO ) Steht angesichts einer bevorstehenden Ausgleichstagsatzung die Uneinbringlichkeit der Umsatzsteuer in Höhe der angebotenen Quote von 20% noch keineswegs fest, ist die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & CoKG noch nicht gegeben. VwGH 27.04.2000, 98/15/0129. (Bescheid aufgehoben)