( § 9 BAO ) Die Bestätigung des Zwangsausgleichs einer GmbH stellt keinen Grund für die Befreiung des Geschäftsführers als Haftenden für Umsatzsteuernachforderungen dar, die vor der Konkurseröffnung fällig waren. VwGH 27.09.2000, 95/14/0056. (Beschwerde abgewiesen)