( § 12 UStG, § 184 BAO ) Auch im Fall einer Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung ist ein Vorsteuerabzug zugelassen, weil als erwiesen angesehen werden kann, dass dem abgabepflichtigen Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden. VwGH 30.05.2001, 98/13/0033, 0034. (Beschwerde abgewiesen)