( Art 11 Teil A Abs 1 Buchstabe a 6. RL 77/388/EWG ) Die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer für die Lieferung einer Sachprämie für die Vermittlung eines neuen Kunden umfasst außer dem Einkaufspreis für diese Prämie auch die Versandkosten, wenn diese von demjenigen getragen werden, der die Prämie liefert.
EuGH 03.07.2001, Rs. C-380/99 , Fall Bertelsmann AG