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§ 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG

ARD 5235/21/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

( § 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG ) Ist ein Gesellschafter einer GmbH nicht als Geschäftsführer, sondern in anderer Funktion für die Gesellschaft tätig, ist seine persönliche Abhängigkeit - unter dem Aspekt seiner rechtlichen Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der GmbH aufgrund seiner Beteiligungsrechte - dann zu verneinen, wenn er kraft seiner Beteiligung die Ausübung der Weisungsmacht, die dem Geschäftsführer als Vertreter der GmbH ihm als Beschäftigten der GmbH gegenüber zukommt, bestimmen kann. Dazu bedarf es einer Beteiligungsmehrheit, die dem Gesellschafter die Rechtsmacht einräumt, über Weisungen an den Geschäftsführer gemäß § 20 Abs 1 GmbHG in einer in § 34 GmbHG genannten Weise der Beschlussfassung der Gesellschafter wirksam die Wahrnehmung der für die persönliche Abhängigkeit maßgebenden Belange seitens des Geschäftsführers zu beeinflussen (vgl. VwGH 10. 12. 1986, 83/08/0200, ARD 3868/23/87). Dazu reicht ein 99%iger Anteil jedenfalls aus, weil das GmbH-Gesetz in keinem Fall eine einstimmige Beschlussfassung vorsieht.

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