( § 4 Abs 2 ASVG, § 1 Abs 1 lit a AlVG ) Überwiegen bei einem Vertreter die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit, ist von seiner Dienstnehmereigenschaft auch dann auszugehen, wenn er ausschließlich erfolgsabhängig entlohnt wird.
VwGH 03.04.2001, 96/08/0053