( § 1 Abs 3, § 4 Abs 1 Wr. ParkometerG ) Für eine Abgabenhinterziehung nach § 4 Abs 1 Wiener Parkometergesetz, genügt es, dass auf einem Parkschein auch nur eine vorzunehmende Entwertung nicht rechtmäßig (hier: durch Manipulation) erfolgt ist. VwGH 22.11.1999, 98/17/0354. (Beschwerde abgewiesen)