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Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhaltsbeitrag des nicht im Kindeshaushalt lebenden Unterhaltspflichtigen

ARD 5233/25/2001 Heft 5233 v. 27.7.2001

( § 12a FLAG, § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG, § 140 ABGB ) Lebt ein unterhaltspflichtiger Elternteil mit dem unterhaltsberechtigten Kind nicht im gemeinsamen Haushalt, sind in verfassungskonformer Auslegung des § 12a FLAG die dem haushaltsführenden Elternteil zukommenden Transferleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) in dem Ausmaß auf die Unterhaltsleistung anzurechnen, das notwendig ist, um zusammen mit dem Unterhaltsabsetzbetrag nach § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG die Hälfte des Unterhalts von der Einkommensteuer freizustellen.

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