( § 1431 ABGB ) Einschulungskosten, die keine Spezialkenntnisse vermitteln, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch in anderen Unternehmen verwendet werden können, sind auch dann nicht rückforderbar, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde. ASG Wien 28.04.2000, 22 Cga 114/96m, rk.