LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01
Nach Änderung der Bestimmungen des § 240 BAO herrschen österreichweit verschiedene Auffassungen, welches Finanzamt in welcher steuerlichen Angelegenheit eine Richtigstellung von im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltenen Steuern durchführen soll.