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Berichtigung

ARD 5232/7/2001 Heft 5232 v. 24.7.2001

Berichtigung: Zur Entscheidung ASG Wien 5. 2. 2001, 25 Cga 125/00k, ARD 5208/15/2001, die inzwischen durch OLG Wien 28. 5. 2001, 7 Ra 166/01k, bestätigt wurde, ist korrigierend anzumerken, dass die Entlassung eines Arbeitnehmers vor Ablauf von 14 Tagen nach Verhängung der Untersuchungshaft nicht unwirksam, sondern lediglich unberechtigt ist.

Anm.: Urteil des OLG Wien 28. 5. 2001, 7 Ra 166/01k bestätigt durch OGH 13. 9. 2001, 8 ObA 214/01f, ARD 5279/43/2002.

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