Entwurf des BMF, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt
Änderungen gegenüber einem ersten vom BMF ausgearbeiteten Entwurf (siehe bereits ARD 5194/10/2001) werden durch Unterstreichung hervorgehoben.
Aufgrund des § 44 EStG und des § 109a EStG wird verordnet: