( § 82 lit f GewO ) Der laufende Verstoß gegen ein in einem Bauspenglerbetrieb bereits mehrmalig kundgemachtes Alkoholverbot stellt auch dann einen Entlassungsgrund dar, wenn im Anlassfall vor Ausspruch der Entlassung keine Verwarnung ausgesprochen worden ist.
OGH 22.02.2001, 8 Ob A 17/01k