( § 6 UrlG, § 1155 ABGB ) Wurde ein Urlaub eigenmächtig und entgegen dem Willen des Arbeitgebers angetreten, ist die Versäumung der Dienstleistung der Sphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen, weshalb dessen Entgeltanspruch für die Zeit des Urlaubskonsums entfällt. ASG Wien 15.09.1999, 34 Cga 178/98i, bestätigt durch OLG Wien 24. 5. 2000, 7 Ra 126/00a, Revision unzulässig.