( § 2 Abs 2 EStG, § 24, § 188 BAO ) Die Verlustzuweisung an Kommanditisten einer vermögensverwaltenden KG ist auch dann mit ihrer Einlage beschränkt, wenn die KG ausschließlich Liegenschaften vermietet, die auch den Kommanditisten nach Bruchteilen zuzurechnen sind und für sich eine Mehrzahl von Einkunftsquellen darstellen, die Einkünfte aber in einem Feststellungsbescheid festzustellen sind.