( § 232 BAO ) Bei einer Transferierung von ca. 15 Mio S ins Ausland durch einen Steuerpflichtigen kann auch dann von einer Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben und der Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrages ausgegangen werden, wenn noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt. VwGH 24.02.2000, 96/15/0217. (Beschwerde abgewiesen)