( § 184 BAO ) Wurde der Nachweis über die betriebliche Veranlassung geltend gemachter Fahrzeugaufwendungen nicht erbracht (wie z.B. mittels Fahrtenbuch), ist die Behörde gemäß § 184 Abs 1 BAO verpflichtet, die Aufwendungen bzw. ab der Aufnahme eines Pkw in das Betriebsvermögen einen Privatanteil an den Kfz-Kosten durch Schätzung zu ermitteln. Die Darlegung der für berufliche Zwecke erforderlichen Fahrtstrecken stellt keinen Nachweis der Kilometerleistung, sondern allenfalls mangels genauer Angaben über die für ein Fahrtenbuch erforderlichen Daten bloß eine Grundlage für eine Schätzung dar. (vgl. VwGH 28. 5. 1997, 94/13/0032, ARD 4866/1/97). VwGH 02.08.2000, 97/13/0019. (Beschwerde abgewiesen)