vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 38 Abs 1 Z 1 NÖ BauO 1996

ARD 5223/41/2001 Heft 5223 v. 22.6.2001

( § 38 Abs 1 Z 1 NÖ BauO 1996 ) Bei der Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe nach § 38 Abs 1 Z 1 NÖ BauO 1996 kommt es nicht auf die „erstmalige“ Errichtung eines Gebäudes an. VwGH 18.09.2000, 98/17/0210. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte