( § 22, § 26 AngG, § 863 ABGB ) Die Kündigungserklärung eines Arbeitnehmers verbunden mit der Inanspruchnahme eines Postensuchtages ohne Zustimmung des Geschäftsführers, was mangels Einvernehmen als Arbeitsverweigerung aufzufassen ist, kann nicht als Erklärung eines ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts angesehen werden. OLG Wien 15.09.2000, 9 Ra 166/00y, Revision unzulässig.