BMF 19.03.2001
( § 3 GaststättenpauschalierungsVO ) In die pauschale Gewinnermittlung nach § 3 Gaststättenpauschalierungsverordnung, BGBl II 1999/227 (Gaststättenpauschalierungsverordnung), ARD 5043/4/99, gehen auch Sanierungsgewinne ein, weil diese Betriebseinnahmen darstellen, die in die pauschale Gewinnermittlung einzubeziehen sind.