( § 261a ASVG idF vor BGBl 1983/590 ) Die Bestimmungen des § 51 BSVG und § 121 BSVG, die den Anfall sowie den Anspruch auf Alterspension nach dem BSVG regeln, sind auf einen Anspruch auf Erhöhung der Alterspension nach den Bestimmungen des ASVG nicht anwendbar. Bei der Berechnung des zur ASVG-Alterspension gebührenden Zurechnungszuschlages können als Betriebsführer nach dem BSVG nach dem 31. 12. 1983 geleistete Pensionsbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern nicht berücksichtigt werden. OGH 11.07.2000, 10 Ob S 163/00v .