( § 294 Abs 5 ASVG ) Bei der entfallenden Anrechnungsverpflichtung auf die Ausgleichszulage eines geschiedenen Pensionisten, der auf seinen Unterhalt verzichtet hat, wird ausschließlich auf den durch den Pensionsantrag ausgelösten Stichtag abgestellt. OLG Wien 03.03.1999, 8 Rs 339/98. (ZAS Jud. 1/2001)