( § 26 Abs 9 NÖ GVBG, § 8a BEinstG ) Zeiten, in denen der Arbeitgeber wegen einer unberechtigt ausgesprochenen Entlassung von einer Beendigung des Dienstverhältnisses ausgeht, können nicht als Dienstverhinderung iSd § 26 Abs 9 Niederösterreichisches Gemeindevertragsbedienstetengesetz (NÖ GVBG) angesehen werden, da durch einen lang andauernden Krankenstand eines ohnehin wegen einer (unberechtigten) Entlassung vom Betrieb ausgeschlossenen Arbeitnehmers betriebliche Interessen nicht beeinträchtigt werden können. OGH 11.01.2001, 8 Ob A 178/00k , in Abänderung von OLG Wien 29. 3. 2000, 8 Ra 344/99p, ARD 5174/12/2000.