( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Würde ein Arbeitnehmer bei Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Tätigkeit zunächst lediglich ein steuerliches Ergebnis erzielen, das mindestens 10% unter seinem bisherigen Arbeitsverdienst liegt, ist dies noch nicht geeignet, eine Kündigungsanfechtung zu rechtfertigen.
OGH 20.09.2000, 9 Ob A 179/00i