( Art 67 VO (EWG) 1408/71 ) Art 6 und Art 7 der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates v. 14. 6. 1971 [zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern], idF VO (EWG) 2332/89 des Rates v. 18. 7. 1989 stehen der Anwendung der Bestimmungen eines für den Versicherten günstigeren zwischenstaatlichen Abkommens auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung dann nicht entgegen, wenn dieser sein Recht auf Freizügigkeit vor In-Kraft-Treten der Verordnung (1. 1. 1994) ausgeübt hat, auch wenn infolge einer Rahmenfrist einer nationalen Regelung ein Leistungsanspruch nicht in vollem Umfang aus der Zeit vor diesem In-Kraft-Treten hergeleitet werden kann. EuGH 09.11.2000, Rs. C-75/99 , Fall Thelen, zum Schlussantrag des Generalanwalts EuGH 27. 6. 2000, ARD 5159/13/2000.