( § 25, § 46 KO idF BGBl 1994/153, § 20c AO idF BGBl 1994/153, § 11 IESG ) Erfolgte der Austritt eines Arbeitnehmers im Ausgleichsverfahren des Arbeitgebers während der einmonatigen Frist der begünstigten Kündigungsmöglichkeit des Ausgleichsverwalters, stellen die Beendigungsansprüche des Arbeitnehmers auch im Anschlusskonkurs bloße Konkursforderungen dar.
OGH 24.06.1999, 8 Ob A 298/98a