(§ 7 Z 6 GewStG ) Für die Gewerbesteuerhinzurechnung ist es unmaßgeblich, ob die Vergütungen für einen wesentlich beteiligten Geschäftsführer von einer anderen als der Gesellschaft, bei der er die Geschäftsführertätigkeit ausübt, ausbezahlt werden.
VwGH 31.05.2000, 95/13/0048