vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 2 RL 93/104/EG

ARD 5213/14/2001 Heft 5213 v. 8.5.2001

( Art 2 RL 93/104/EG ) Bereitschaftsdienst, der in Form persönlicher Anwesenheit geleistet wird (hier: durch Ärzte von Teams zur medizinischen Grundversorgung in einer Gesundheitseinrichtung), ist insgesamt als Arbeitszeit iSd Art 2 RL 93/104/EG des Rates v. 23. 11. 1993 [über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung] und gegebenenfalls als Überstunden anzusehen. Beim Bereitschaftsdienst in Form ständiger Erreichbarkeit ist nur die Zeit, die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung aufgewendet wird, als Arbeitszeit anzusehen. EuGH 03.10.2000, Rs. C-303/98 , Fall SIMAP.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte