( § 31, § 124b Z 57 EStG ) § 124b Z 57 EStG idF Kapitalmarktoffensivegesetz (KMOG), BGBl I 2001/2, ARD 5178/2/2000 und ARD 5182/2/2001, sieht hinsichtlich der Bewertung von unter § 31 EStG fallenden Beteiligungen eine Übergangsregelung vor, wonach anstelle der Anschaffungskosten der gemeine Wert zum 1. 1. 2001 angesetzt werden kann. Diese Bestimmung gilt für alle unter § 31 EStG fallenden in- und ausländischen Beteiligungen, unabhängig davon, wo sie erworben worden sind.