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Verjährung von Beiträgen im Lohnsummenverfahren

ARD 5212/14/2001 Heft 5212 v. 3.5.2001

( § 69 Abs 1 ASVG ) Auch bei von einem Selbstabrechner im Lohnsummenverfahren zu Ungebühr geleisteten Beiträgen verjährt die Rückforderungsmöglichkeit beginnend mit deren monatlicher Zahlung selbst dann nach 5 Jahren, wenn er tatsächlich gar nicht Dienstgeber, also Beitragsschuldner gewesen ist.

VwGH 20.09.2000, 97/08/0535

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