BMF 03.04.2001
( § 33 Abs 4 Z 3 lit b, § 34 Abs 7 EStG ) Ist der unterhaltspflichtige Vater, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, unbekannten Aufenthalts, besteht für die Großmutter kein Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag.
Gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit b EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag zu.