( § 5a AMPFG idF vor SRÄG 2000, Art 7 Abs 1 B-VG ) Der Bonus nach § 5a AMPFG für ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis (bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen) fällt auch dann an, wenn diesem Beschäftigungsverhältnis ein geringfügig entlohntes unmittelbar vorangegangen ist.
VfGH 26. 2. 2001, B 1570/00