( § 870 ABGB, § 2 BEinstG ) Die Verneinung der Frage nach einer Behinderung des Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Anfechtung des Dienstvertrages, wenn die Behinderung für ihn offensichtlich war und deshalb bei ihm kein Irrtum entstanden ist.
Bundesarbeitsgericht/BRD 18.10.2000, 2 AZR 389/99