( § 12 Abs 3 lit a, § 12 Abs 6 lit c, § 36a Abs 7 AlVG ) Eine neben einem Dienstverhältnis ausgeübte selbständige Tätigkeit mit hohen Einkünften, die mit dem Dienstverhältnis beendet wird, ist bei Beurteilung, ob Arbeitslosigkeit vorliegt, trotz anderer geringfügiger selbständiger Einkünfte als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im gleichen Kalenderjahr nicht zu berücksichtigen.
VwGH 15.11.2000, 96/08/0183