( § 27 Z 4 AngG ) Die Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund, der das Entlassungsrecht des Arbeitgebers wegen des ansonsten pflichtwidrigen Fernbleibens des Angestellten von der Arbeit aufhebt, trifft den Angestellten. Dazu zählt auch das Vorliegen einer Urlaubsvereinbarung (vgl. ARD 4782/19/96). Wurde einem Arbeitnehmer für den Fall der eigenmächtigen Verlängerung des vereinbarten Urlaubs die Entlassung angekündigt, ist an der „Intensität des Entlassungsgrundes“ nicht zu zweifeln. Die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Entlassung hat nur über Einwand des Arbeitnehmers zu erfolgen. OGH 06.09.2000, 9 Ob A 212/00t .