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Haftung des Nachlasses für Haftungsverpflichtungen des Erblassers

ARD 5208/35/2001 Heft 5208 v. 13.4.2001

( § 12 Abs 1 Z 1, § 13 Abs 2 ErbStG, § 19 BAO ) Der Nachlass sowie die Erben haften für Haftungsverpflichtungen des Erblassers auch dann, wenn gegen diesen zu dessen Lebzeiten noch kein Haftungsbescheid ergangen ist.

VwGH 09.11.2000, 2000/16/0376

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