( § 12 Abs 1 Z 1, § 13 Abs 2 ErbStG, § 19 BAO ) Der Nachlass sowie die Erben haften für Haftungsverpflichtungen des Erblassers auch dann, wenn gegen diesen zu dessen Lebzeiten noch kein Haftungsbescheid ergangen ist.
VwGH 09.11.2000, 2000/16/0376
( § 12 Abs 1 Z 1, § 13 Abs 2 ErbStG, § 19 BAO ) Der Nachlass sowie die Erben haften für Haftungsverpflichtungen des Erblassers auch dann, wenn gegen diesen zu dessen Lebzeiten noch kein Haftungsbescheid ergangen ist.
VwGH 09.11.2000, 2000/16/0376