( § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994, Art 13 Teil A Buchstabe c 6. MwSt-RL ) Ärztliche Gutachten zur Lösung einer Rechtsfrage, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer therapeutischen Behandlung oder Heilbehandlung erstattet werden, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
OLG Linz 16.03.2001, 12 Rs 73/01v, 12 Rs 91/01v