( § 1040, § 1041 ABGB ) Führt der Geschäftsführer eines Würstelstandes nach seiner Entlassung diesen unter Aussperrung des Eigentümers weiter, kann er gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers auf entzogenen Gewinn keinen Anspruch auf Entgelt für seine Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen.
OLG Wien 15.11.2000, 7 Ra 282/00t