(§ 4 Abs 2 UrlG) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 11. 4. 2000, 9 Ra 43/00k, ARD 5158/1/2000, betreffend das Zustandekommen einer schlüssigen Urlaubsvereinbarung, wurde zurückgewiesen. OGH 23.11.2000, 8 Ob A 205/00f .
(§ 4 Abs 2 UrlG) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 11. 4. 2000, 9 Ra 43/00k, ARD 5158/1/2000, betreffend das Zustandekommen einer schlüssigen Urlaubsvereinbarung, wurde zurückgewiesen. OGH 23.11.2000, 8 Ob A 205/00f .