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§ 6 Abs 2 IESG

ARD 5203/27/2001 Heft 5203 v. 27.3.2001

( § 6 Abs 2 IESG ) Die Anmeldung des begehrten Betrages mit dem Wortlaut „SZ ... S 19.021,46“ im Antrag auf Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld, wobei im Antrag an anderer Stelle die Dauer des Dienstverhältnisses ohnedies genannt ist, enthält eine gerade noch ausreichende Bezeichnung des Rechtsgrundes iSd § 6 Abs 2 IESG. OGH 21.10.1999, 8 Ob S 249/99x .

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